Im Amtblatt L223 wurde die Beendigung des Abkommens über den Handel mit best. Stahlerzeugnisse zwischen der EG und Russland zum 22.08.2012 bekanntgegeben (siehe Anlage).
Damit endet dann die mengenmäßige Beschränkung für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland.

Nachfolgend die ab dem o.g. Datum gültige Einfuhrabwicklung gemäß unserem Rundschreiben vom 17.08.2012.

Für die Einfuhrverzollung ab dem 22.08.2012 sind nur noch Überwachungsdokumente (ÜD's) erforderlich. Für die Beantragung dieser ÜD's benötigen wir nur den Vertrag oder eine Proforma-Rechnung. Bei Verträgen, die nicht direkt mit dem Herstellerwerk geschlossen werden ist für die ÜD-Beantragung zusätzlich eine Produktionsbescheinigung erforderlich.

Es werden keine Exportlizenzen mehr benötigt und die Vorlage von Ursprungszeugnissen
(Certificate of origin) entfällt.

Geschw. Stevens GmbH 

(Alle Angaben “ohne Gewähr“)