Sehr geehrte Damen und Herren,
im Amtsblatt L 313 der EU wurde heute die entsprechende Verordnung 1150/2014 veröffentlicht. Mit dieser Vordnung werden die Begünstigungen aus der Verordnung 374/2014 – mit einigen Änderungen - bis zum 31.12.2015 verlängert.
Für Waren, die im Anhang I der Verordnung 374/2014 aufgeführt sind, bleiben die Vergünstigungen bestehen. Die Bestimmungen für die ursprünglich in den Anhängen II und III der Verordnung 374/2014 aufgeführten KN-Codes (Zolltarifnummern) werden durch die neuen Anhänge I bzw. II der Verordnung 1150/2014 ersetzt.
Die Verordnung 1150/2014 senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Die ursprüngliche Verordnung 374/2014 – sofern Sie z.B. den ursprünglichen Anhang I benötigen - senden wir Ihnen ebenfalls auf Anforderung gerne zu
Mit freundlichen Grüßen
Geschw. Stevens GmbH
Bekanntmachung über die Verlängerung der Verordnung über die befristete Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine
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