Einleitung der Überprüfung endgültiger Schutzmaßnahmen - Einfuhr bestimmter
Stahlerzeugnisse - Verordnung 2019/159
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Amtsblatt C169 vom 17.05.2019 hat die EU Kommission die Einleitung der Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter
Stahlerzeugnisse bekanntgegeben.
Die EU-Kommission hat z.B. festgestellt, dass einige Zollkontingente sehr schnell ausgeschöpft waren und wird daher die Auswirkungen der Kontingente überprüfen.
Interessierte Parteien können Ihre Standpunkte der EU-Kommission mitteilen (siehe 3.E ff).Die Verordnung C169 senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Gestatten Sie uns nochmal den Hinweis: Bitte prüfen Sie in kurzen Abständen die Freimengen der Kontingente um ungewollte Einfuhren mit Schutzzöllen zu vermeiden.
Wir verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Geschw. Stevens GmbH
(Alle Angaben “ohne Gewähr“)